Montag, 8. Februar 2010

Der wahre Rentenklau: Jetzt auch als virales Video!

Die Gewerkschaften begehen den wahren Rentenklau! Denn ein dauerhaft zu hoher Umwandlungssatz käme die Jugend teuer zu stehen. Sie müsste die entstehenden Rentenlöcher stopfen. Das neue interaktive Video „Der wahre Rentenklau“ zeigt das eindrücklich auf.

Ein Nein zur Anpassung des Umwandlungssatzes ist Diebstahl an den Jungen. Als Sinnbild dafür klauen im neuen Spot drei Rentendiebe einem kleinen Jungen sein Sparschwein. Was dann geschieht, hat der Zuschauer in der Hand. Im interaktiven Spot kann er den wahren Rentenklau aktiv verhindern.

Das Video lässt sich zudem auch personalisieren und auf einfachste Weise versenden. Sie geben einfach Name, Vorname und e-mail-Adresse der Person(en) an, die Sie für ein JA am 7. März gewinnen möchten. Diese erhalten umgehende ein persönliches e-mail mit dem Link zum Spot und werden dort auch mit Namen erwähnt.

Nutzen Sie die Chance und überzeugen Sie ihre Freunde und Bekannten noch heute auf eine witzige Art und Weise, dass ein JA zum fairen Umwandlungssatz der richtige Entscheid ist.

Das personalisierbare Video finden Sie unter: http://www.klick-news.ch/. Eine nicht personalisierbare Version ist zudem unter http://www.youtube.com/klicknews1 zu sehen.

Die Mär der 10-prozentigen Renteneinbussen

Lügen haben kurze Beine. So auch die des linken Komitees gegen die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Erneut behaupteten Sie, mit der Anpassung des Umwandlungssatzes käme es zu Renteneinbussen von über 10 Prozent. Fakt ist aber, dass die erste BVG-Revision mit einer Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent bereits läuft. Es ist daher unzulässig noch immer vom ursprünglichen Satz auszugehen. Die Anpassung ist nötig, weil sie die 2. Säule zurück ins Gleichgewicht bringt und die ungerechte Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern bremst.

Eine Renteneinbusse haben bei einem zu hohen Umwandlungssatz aber die Jungen zu befürchten. Sie müssen heutige Rentenlöcher stopfen und verlieren dadurch wertvolle Beiträge in der 2. Säule. Ihr individuelles Rentenkonto wächst nicht so schnell, wie es eigentlich möglich wäre. Die Beträge, die ihnen entgangen sind, fehlen dann später auch bei ihrer Rente. Das scheint die Referendumsführer nicht zu stören – ihnen ist ein inszenierter Klassenkampf lieber als Fairness.

Wenn Konsumentenschützer die Konsumenten vergessen

Die Kampagne der Konsumentenschutz-Magazine gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes ist eng mit derjenigen der Gewerkschaften verstrickt. Wie ein Artikel der Weltwoche zeigt, laufen alle Fäden im Hintergrund bei einem Mann zusammen: Medienmacher René Schumacher. Der Konsumentenschutz gerät dabei in Vergessenheit.

Die Kampagne gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes wird vordergründig von zwei unabhängigen Gruppierungen getragen. Im Hintergrund sind die Konsumentenschutz-Organisationen und die Linke jedoch eng miteinander verbandelt: Herausgeber der Konsumenten-Magazine ist René Schumacher. Dieser ist, wie der Weltwoche-Artikel „Es braucht Skandale“ zeigt, auch Mitglied des Verwaltungsrats der Gewerkschaftszeitung Work und Verlags- und Redaktionsleiter des linken Juristenblatts Plädoyer. Zudem ist er Mitglied einer Bürogemeinschaft mit sehr engen Verbindungen zu den Gewerkschaften. Damit nicht genug: Gallionsfigur der Kampagne der Gewerkschaften ist Paul Rechsteiner. Dessen langjähriger politische Weggefährte und Geschäftspartner Hans-Ulrich Stauffer wiederum sitzt im Verwaltungsrat der Konsumenteninfo AG von René Schumacher.

David gegen Goliath
Den Gewerkschaften kommt es bei ihrem Kampf gegen das bewährte 3-Säulen-System also sehr gelegen, dass sie über ihren politischen Gesinnungsgenossen Zugang zu einem der auflagenstärksten Medienimperien haben. Damit lässt sich die Propaganda vortrefflich in der ganzen Schweiz verbreiten und als journalistische Recherche zu Gunsten der Konsumenten tarnen. Sie ist so für den Laien gar nicht als Werbung zu erkennen. Beste Gratiswerbung in Millionenhöhe also!

Dank Anbindung an SRG-Medien Glaubwürdigkeit vorgegaukelt
Für die Referendumsführer kommt es aber noch besser. Die Magazine der Konsumenteninfo AG sind an die Konsumentensendungen der SRG-Fernsehsender angebunden. So sind die Magazine teilweise inhaltlich und gestalterisch mit den Sendungen der SRG verbandelt. Das hat zwei Vorteile: Erstens das Image der strikten Unabhängigkeit und der lediglich den Interessen der Konsumenten verpflichteten Fachpublikationen. Und zweitens machen die SRG-Sendungen auch noch Werbung für die Ausgaben der Konsumentenmagazine mit der Abstimmungspropaganda der Referendumsführer.

Konsumentenschützer vergessen die Konsumenten
Den Gegner eines fairen Umwandlungssatzes können dank dem weitverzweigten Netz ihre falsche Botschaften breit streuen. Richtiger wird sie damit aber nicht: Wir leben immer länger und die Anlagerenditen werden kleiner. Deshalb braucht es die Anpassung des Umwandlungssatzes. Auf die gesetzlich festgelegten Margen der Versicherer hat die Abstimmung keinen Einfluss. Das Ziel des Konsumentenschutzes lässt sich mit dem Referendum also nicht erreichen. Das aber ist gar nicht das Ziel der Linken. Sie wollen mit ihrer Ablehnung nur eines: Das bewährte 3-Säulen-System der Schweiz schwächen. Dazu bedienen sie sich der Konsumentenpresse und ihres Images. Damit macht sich diese beim Rentenklau an den Erwerbstätigen mitschuldig!

Mittwoch, 20. Januar 2010

Gewerkschaften rechnen falsch

Der irreführenden Argumentation der Gewerkschaften rund um die Anpassung des Umwandlungssatzes wurde am Wochenende ein Riegel geschoben. Der Vorwurf, dass Rentner mit kleinem Einkommen in die Armut getrieben würden, wurde von höchster Stelle entkräftet.

Niemand geringeres als Sozialminister Didier Burkhalter beauftragte einen Spezialisten des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die Situation von Rentnern mit kleinen Einkommen unter die Lupe zu nehmen. Dabei kam zu Tage: Rentner mit einem Einkommen von jährlich 40‘000 Franken bekommen ab 2016, wenn die schrittweise Anpassung des Umwandlungssatzes abgeschlossen ist, rund elf Prozent mehr Rente. Der Grund dafür liegt bei den flankierenden Massnahmen, die bei der ersten BVG-Revision beschlossen wurden. Deren Zweck besteht darin, die erste Anpassung des Umwandlungssatzes von 2003 sozial abzufedern. So reduzierte die Regierung 2005 den sogenannten Koordinationsabzug mit der Folge, dass der versicherte Lohn grösser wird und dadurch die Altersgutschriften höher ausfallen.


Die Gewerkschaften haben somit nach dem Vorwurf des Rentenklaus bewusst eine weitere Falschinformation verbreitet. Nach der neuerlichen Entlarvung leidet die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften zusehends. Die Position der Kleinverdiener wird entgegen den Behauptungen der Gegner der Vorlage gestärkt und nicht etwa geschwächt. Auch nach der zweiten BVG-Revision werden sie mehr im Portemonnaie haben als vorher. Das ist gewichtiger Grund, am 7. März ein Ja zur Anpassung des fairen Umwandlungssatzes in die Urne zu legen.

Dienstag, 19. Januar 2010

Die Gewerkschaften klauen uns unseren Lohn!

Die NZZ hat es aufgezeigt: Langfristig ist für die Pensionskassen eine Anlagerendite von 3,5 bis 4,5 Prozent realistisch. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen aufzeigt, braucht es zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 6,4 Prozent eine Rendite von 4,3 Prozent. Der Umwandlungssatz über den wir am 7. März entscheiden ist damit bereits an der oberen Limite des Möglichen!

Was passiert aber, wenn wir politisch einen höheren Umwandlungssatz bestimmen? Es entstehen Rentenlöcher, weil das angesparte Altersguthaben nicht ausreicht, um die Renten bis ans Lebensende zu decken. Dafür aufkommen müssen die aktiven Beitragszahler, also die Arbeitgeber und die Versicherten Gerade in kleinen Firmen mit einer eigenen Pensionskasse wird das direkt und sehr schmerzlich spürbar sein. Wenige Beitragszahlende müssen für verhältnismässig viele Bezüger aufkommen.

Die Folge sind deutliche Beitragserhöhungen. Jedem einzelnen bleibt dann weniger in der monatlichen Lohntüte. Zu verantworten hätten dies Gewerkschaften wie die UNIA, welche immer vorgeben für die Arbeitnehmenden einzustehen. Die Ablehnung ist scheinheillig. Den Lohnklau begehen die Gewerkschaften aus einem Grund: Sie wollen das bewährte schweizerische 3-Säulen-System schwächen. Das darf nicht passieren! Deshalb: JA zum fairen Umwandlungssatz am 7. März

Lesenswertes Interview zum Thema "Es geht nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau", in: NZZ, 19.01.2020

Bundesräte für Anpassung des Umwandlungssatzes

Die beiden Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter haben letzte Woche klar Position für die Anpassung des Umwandlungssatzes bezogen. Mit gutem Grund, wie eine Zusammenfassung ihrer Argumente zeigt.


Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf machte an der Delegiertenversammlung der BDP unmissverständlich klar: „Wenn wir den Umwandlungssatz nicht anpassen, bringen wir Einnahmen und Ausgaben der Pensionskassen aus dem Gleichgewicht und gefährden die Sicherheit der Altersrenten und der Stabilität der Altersvorsorge.“ Sozialminister Didier Burkhalter mahnte an der Delegiertenversammlung der FDP Zürich ebenfalls: „Wenn wir eine echte „soziale Sicherheit“ wollen, müssen wir handeln, sonst rutschen wir nach und nach von der Sicherheit in die Unsicherheit.“

Bundesrat Didier Burkhalter entgegnete zuerst das Argument der Gegner, wonach die BVG-Revision von 2003 ausreichend gewesen sei, um das finanzielle Gleichgewicht der 2. Säule zu sichern. Er machte klar, dass die Zunahme der Lebenserwartung auch damals immer noch unterschätzt wurde. Hinzu kommt ein Aspekt, der häufig übersehen werde: zusätzliche Jahre, in denen allfällige Hinterbliebene Anrecht auf eine Rente haben. "Es ist ein Akt der Verantwortung, aus diesen neuen Erkenntnissen die notwendigen Schlüsse zu ziehen und nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken", hielt Burkhalter fest.

Auch mit dem Vorwurf des angeblichen Rentenklaus räumte Didier Burkhalter auf. "Es muss klipp und klar festgehalten werden, dass laufende Renten von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind." Für die Berechnung der Renten ist der Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung massgebend. Danach ist die Höhe der Rente bis zum Lebensende garantiert.

Den Pensionskassen kommt in der Diskussion über die Anpassung des Umwandlungssatzes laut Burkhalter ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Diese könnten die längere Rentenbezugsdauer nur noch finanzieren, wenn sie auf den Kapitalmärkten langfristig einen Ertrag von rund 5 Prozent pro Jahr erwirtschafteten. Das sei mit sicheren oder wenigstens risikoarmen Anlagen schon lange nicht mehr möglich. Wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird, würden die Pensionskassen in die Spekulation mit dem Alterskapital der Versicherten getrieben. Es ginge laut Burkhalter also darum zu entscheiden: Entweder Sicherheit oder Casino. Sollte sich später herausstellen, dass sich der Finanzmarkt entgegen den Erwartungen besser entwickle und höhere Gewinne ermögliche, könne auch mehr verteilt werden, denn das Geld gehöre ja nicht den Verwaltern der Pensionskassen, sondern den Versicherten. Der Mindest-Umwandlungssatz sei – wie es der Name ja sage – eine Mindest-Vorschrift, also eine Abgrenzung gegen unten. Eine Vorsorgeeinrichtung könne zwar keinen tieferen, aber jederzeit einen höheren Umwandlungssatz anwenden, wenn sie dazu in der Lage sei. Die Verantwortung läge beim Stiftungsrat, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich stark vertreten seien.

Donnerstag, 14. Januar 2010

Casino-Kapitalismus der Gewerkschaften

Überhöhte Renditeerwartungen – eine Gefahr für die 2. Säule


Die vom Bundesrat angenommene Anlagerendite zur Berechnung des BVG-Umwandlungssatzes ist plausibel. Wie die NZZ zeigt, sind 3,5 bis 4,5 Prozent realistisch. Der Vorwurf der Gewerkschaften, die Renditeer-wartungen des Bundesrates seien zu niedrig angesetzt, greift damit ins Leere.

Der Umwandlungssatz legt fest, wie viel Prozent des angesparten Altersguthabens man als jährliche Rente ausbezahlt bekommt. Ein Umwandlungssatz von 7 Prozent bedeutet also, dass bei einem Altersguthaben von 100‘000 Franken eine Jahresrente von 7‘000 Franken ausbezahlt wird. Die zweite Säule ist so gestaltet, dass das angesparte Altersguthaben des durchschnittlichen Rentenbezügers die Renten bis ans Lebensende deckt. Der Umwandlungssatz hängt deshalb von zwei Faktoren ab: erstens von der durchschnittlichen Lebenserwartung und zweitens von der Renditeerwartung. Die Pensionskassen lassen das Geld nach der Pensionierung nicht einfach ruhen, sondern legen es an. Bei höherer Rendite kann also auch eine höhere Rente ausbezahlt werden.

Kritik der Gewerkschaften entbehrt jeglicher Grundlage
Laut Bundesrat und dem Bundesamt für Sozialversicherungen bedingt ein Umwandlungssatz von 6,4 Prozent eine durchschnittliche Rendite von 4,3 Prozent. Damit deckt das Guthaben eine durchschnittliche Bezugsdauer ab. Die Gewerkschaften behaupten, es seien viel höhere Renditen und somit auch ein höherer Umwandlungssatz möglich. Die NZZ zeigt in ihrem Artikel aber, dass die Erwartungen des Bundes optimistisch sind und sich an der oberen Grenze des Erwartbaren bewegen.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen bezüglich der Schweizer und der Weltwirtschaft hat die NZZ die zu erwartenden Renditen bei typischen Anlagen von Pensionskassen geschätzt. Auch der Anteil von Aktien, Obligationen und Immobilien im Anlage-Portefeuille einer typischen Pensionskasse wurde in die Rechnung mit einbezogen. Die NZZ kommt so zum Schluss, dass eine Renditeerwartung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent plausibel ist.

Gewerkschaften wollen mit Rentenbeiträgen Roulette spielen
Die Gewerkschaften handeln unverantwortlich, wenn sie weiterhin hohe Renditen fordern. Denn es geht um die Gelder der heutigen und künftigen Rentner. Unnötige Risiken bei den Anlagen müssen vermieden werden. Sonst sind die Renten gefährdet. Denn hohe Renditen, wie sie sie die Gewerkschaften fordern, sind nur mit hohem Risiko erreichbar. Das ist sicher nicht im Sinne der Rentenbezüger und der Beitragszahler. Die Gewerkschaften könnten genauso gut verlangen, dass die Pensionskassen mit unseren Rentenbeiträgen im Casino Roulette spielen.

Quelle: NZZ, 13.01.2009: 3,5 bis 4,5 Prozent pro Jahr – Eine Schätzung der langfristigen Renditeerwartungen der Pensionskassen. Zum Artikel