Exakt drei Monate vor der eidgenössischen Abstimmung hat der Bundesrat die Kampagne für die Anpassung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule lanciert. Didier Burkhalter und Doris Leuthard betonten, dass die Vorlage wohlüberlegt, dosiert und notwendig ist.
Die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes trägt zur dauerhaften finanziellen Stabilisierung der 2. Säule bei. Die steigende Lebenserwartung sowie die Entwicklung der Renditen machen die Massnahme notwendig. Denn während die Pensionierten aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger eine Rente beziehen, sinken die auf den Finanzmärkten erzielbaren Kapitalrenditen. Die nachhaltige Finanzierung der Renten ist damit nicht mehr sichergestellt.Nur mit einer Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent können die Renten der beruflichen Vorsorge langfristig gesichert werden. Laut Sozialminister Didier Burkhalter ist die Anpassung darum für die soziale Sicherheit enorm wichtig. Wird der Umwandlungssatz nicht moderat angepasst, fliesst mehr aus der 2. Säule ab als finanziert ist. Um die Lücken aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes zu füllen, könnten Pensionskassen gezwungen sein, zusätzliche Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zu erheben. Diese ungerechte Umverteilung ist aber bei der 2. Säule nicht vorgesehen.
Vollständige Dokumentation BSV