Dienstag, 15. Dezember 2009

Grober Renten-Verrechner bei der Unia

Die Unia macht es sich mit ihrem Rentenrechner zu einfach. Sie rechnet mit einem zu hohen Mindestzinssatz und einer zu tiefen Lebenserwartung. Die Rechnung entbehrt damit jeglicher Realität. Wenn alles zwischen den beschlossenen 6,8 Prozent und den avisierten 6,4 Prozent Rentenklau wäre, dann höchstens Rentenklau an den Erwerbstätigen. Denn sie müssen genau die Löcher stopfen, die sich aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes und der damit nicht finanzierten Renten ergeben.

Um einen möglichst erschreckenden Effekt zu erzielen, wird als Eingabe der Bruttolohn pro Monat verlangt und die Summe der „Rentendifferenzen“ während der gesamten Rentenbezugsdauer (= „Rentenklau“) ausgegeben. Eine korrekte Darstellung würde dem Jahreseinkommen (vor der Pensionierung) die jährliche Mindestrente gegenüberstellen.

Weiter ist der Rentenklau laut dem Rentenrechner der Unia an den BVG-Mindestzinssatz gekoppelt, je höher dieser ausfällt, desto höher der „Rentenklau“. Die Unia unterstellt dabei für die Zukunft einen zu hohen BVG-Mindestzinssatz von 3,5 Prozent. In den Jahren 2001-2008 betrug der BVG-Mindestzinssatz durchschnittlich 2,97 Prozent und die durchschnittliche jährliche Performance der Vorsorgeeinrichtungen 1,14 Prozent pro Jahr.


Auch die Entlöhnung spielt beim Rentenrechner eine wichtige Rolle. Das Problem ist, dass beim Lohn bzw. dem Altersguthaben nicht zwischen obligatorischen und überobligatorischen Löhnen und Altersguthaben unterschieden wird. In der Realität, sieht das jedoch ganz anders aus. Überobligatorische Altersguthaben werden gemäss Swisscanto-Studie 2009 bereits heute unter dem BVG-Mindestzinssatz verzinst.


Doch damit nicht genug, die Unia schreckt nicht einmal davor zurück bei der Lebenserwartung mit irreführenden Zahlen zu kalkulieren. Für den 65-jährigen Mann wird eine Lebenserwartung von 18 Jahren unterstellt. Die korrekten Werte betragen jedoch gemäss Generationentafel des Bundesamtes für Statistik 20,1 Jahre.

Der Rentenrechner der Unia ist in vielerlei Hinsicht fehlerhaft und deshalb gefährlich. Es ist offensichtlich, dass dieser Gag nicht der Information sondern lediglich der Irreführung dient.


Die längere Lebenserwartung ist eine Chance, die nicht von den jüngeren Generationen bezahlt werden sollte*

Die Stimmberechtigten entscheiden am 7. März über die Anpassung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6,4% in der 2. Säule unserer Altersvorsorge, um die Renten zu sichern. Der BVG-Umwandlungssatz rechnet Sparguthaben in jährliche Rententranchen um. Die Anpassung auf 6.4% ist absolut gerechtfertigt und dringend. Der Umwandlungssatz ist hauptsächlich von der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Pensionierung und von der Renditeerwartung auf dem Restkapital während des Rentenbezugs abhängig.

Dynamik der Lebenserwartung
Als 1985 die obligatorische 2. Säule eingeführt wurde, lebten 65-jährige Männer durchschnittlich bis zu ihrem 81. Lebensjahr. Heutzutage - um das Jahr 2008- erfreuen sie sich einer durchschnittlichen Le-benserwartung von 85 Jahren. Auch die Lebenserwartung der Frauen ist gestiegen. Sie werden heute durchschnittlich 87 Jahre alt. Dieser Prozess ist dynamisch, was bedeutet, dass sich die längere Lebenserwartung der Senioren positiv weiter entwickeln wird.
 
Eine Frage der Gerechtigkeit
Die Anpassung des Umwandlungssatzes an die demografische Realität ist eine Frage der sozialen Ge-rechtigkeit. Tatsächlich sollte die gute Gesundheit der Rentner von Morgen nicht die finanzielle Umvertei-lung zwischen den Generationen in der zweiten Säule herbeiführen. Das wäre systemwidrig und würde die jüngeren Generationen schwer belasten. Wir zählen bereits auf die Erwerbstätigen, um die AHV zu finanzieren. Die demografische Entwicklung führt jedoch dazu, dass die Anzahl an Erwerbstätigen, welche die Renten der AHV finanziert, immer weiter sinkt. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, keine Umverteilungseffekte zwischen den Generationen in der zweiten Säule zu reproduzieren. Die Erwerbstätigen müssen sicher sein, dass ihnen ihre Ersparnisse vollumfänglich zur Verfügung stehen, sobald sie in Rente gehen. Sie sollen nicht noch mehr für ihre künf-tigen Renten bezahlen müssen.


Ein letztes Bild :
Niemand würde akzeptieren, wenn eines Tages keine Renten mehr ausbezahlt werden, weil das Kapital aufgebraucht ist. Dennoch möchten einige nicht daran denken, dass langfristig keine Renten ausbezahlt werden können, die nur teilweise finanziert sind. Sehen sie den Kuchen des Alterskapital, der 1985 in 15 Teile geteilt wurde, was der durchschnittlichen Lebenserwartung nach der Pensionierung entsprach. Heute sind es bereits 19 Kuchenstücke für die Männer und 22 für die Frauen. Bereits 2020 liegt die Lebenserwartung der Männer nach der Pensionie-rung bei 20 Jahren, bei den Frauen bei 23 Jahren. Der Kuchen könnte uns bis zum Schluss ernähren, aber die Kuchenstücke müssten etwas kleiner geschnitten werden.
 
*Auszug aus der Rede von NR Thérèse Meyer-Kaelin, CVP, anlässlich der Pressekonferenz des überparteilichen Komitees vom 15.12.2009. Die ganze Rede und alle weiteren Informationen finden sich auf http://www.faire-renten.ch/

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Heutige Rentner nicht betroffen

Wer heute eine Rente aus der 2. Säule bezieht, ist von der Anpassung nicht betroffen. Eine einmal festgelegte Rente ist auf Lebenszeit garantiert. Wird der Umwandlungssatz allerdings nicht angepasst, steigt die Gefahr, dass Pensionskassen in Schwierigkeiten geraten. Damit könnten auch laufende Renten unter Druck kommen. Eine Anpassung liegt darum auch im Interesse der Pensionierten. Von einem fairen Umwandlungssatz profitieren Jung und Alt.
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Dienstag, 8. Dezember 2009

Bundesrat wirbt für fairen Umwandlungssatz

Exakt drei Monate vor der eidgenössischen Abstimmung hat der Bundesrat die Kampagne für die Anpassung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule lanciert. Didier Burkhalter und Doris Leuthard betonten, dass die Vorlage wohlüberlegt, dosiert und notwendig ist.


Die Anpassung des Mindest­umwandlungssatzes trägt zur dauerhaften finanziellen Stabilisierung der 2. Säule bei. Die steigende Lebenserwartung sowie die Entwicklung der Renditen machen die Massnahme notwendig. Denn während die Pensionierten aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger eine Rente beziehen, sinken die auf den Finanzmärkten erzielbaren Kapitalrenditen. Die nachhaltige Finanzierung der Renten ist damit nicht mehr sichergestellt.Nur mit einer Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent können die Renten der beruflichen Vorsorge langfristig gesichert werden. Laut Sozialminister Didier Burk­halter ist die Anpassung darum für die soziale Sicherheit enorm wichtig. Wird der Umwandlungs­satz nicht moderat angepasst, fliesst mehr aus der 2. Säule ab als finanziert ist. Um die Lücken aufgrund des zu hohen Umwandlungs­satzes zu füllen, könnten Pensions­kassen gezwungen sein, zusätzliche Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zu erheben. Diese ungerechte Umverteilung ist aber bei der 2. Säule nicht vorgesehen.


Vollständige Dokumentation BSV

Für einen fairen Umwandlungssatz wandert ins www

Die Kampagne "für einen fairen Umwandlungssatz" wandert ins WWW. Neben diesem Blog ist sie auch auf Facebook und Twitter und natürlich der eigenen Website http://www.faire-renten.ch/ präsent!