Mittwoch, 20. Januar 2010

Gewerkschaften rechnen falsch

Der irreführenden Argumentation der Gewerkschaften rund um die Anpassung des Umwandlungssatzes wurde am Wochenende ein Riegel geschoben. Der Vorwurf, dass Rentner mit kleinem Einkommen in die Armut getrieben würden, wurde von höchster Stelle entkräftet.

Niemand geringeres als Sozialminister Didier Burkhalter beauftragte einen Spezialisten des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die Situation von Rentnern mit kleinen Einkommen unter die Lupe zu nehmen. Dabei kam zu Tage: Rentner mit einem Einkommen von jährlich 40‘000 Franken bekommen ab 2016, wenn die schrittweise Anpassung des Umwandlungssatzes abgeschlossen ist, rund elf Prozent mehr Rente. Der Grund dafür liegt bei den flankierenden Massnahmen, die bei der ersten BVG-Revision beschlossen wurden. Deren Zweck besteht darin, die erste Anpassung des Umwandlungssatzes von 2003 sozial abzufedern. So reduzierte die Regierung 2005 den sogenannten Koordinationsabzug mit der Folge, dass der versicherte Lohn grösser wird und dadurch die Altersgutschriften höher ausfallen.


Die Gewerkschaften haben somit nach dem Vorwurf des Rentenklaus bewusst eine weitere Falschinformation verbreitet. Nach der neuerlichen Entlarvung leidet die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften zusehends. Die Position der Kleinverdiener wird entgegen den Behauptungen der Gegner der Vorlage gestärkt und nicht etwa geschwächt. Auch nach der zweiten BVG-Revision werden sie mehr im Portemonnaie haben als vorher. Das ist gewichtiger Grund, am 7. März ein Ja zur Anpassung des fairen Umwandlungssatzes in die Urne zu legen.

Dienstag, 19. Januar 2010

Die Gewerkschaften klauen uns unseren Lohn!

Die NZZ hat es aufgezeigt: Langfristig ist für die Pensionskassen eine Anlagerendite von 3,5 bis 4,5 Prozent realistisch. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen aufzeigt, braucht es zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 6,4 Prozent eine Rendite von 4,3 Prozent. Der Umwandlungssatz über den wir am 7. März entscheiden ist damit bereits an der oberen Limite des Möglichen!

Was passiert aber, wenn wir politisch einen höheren Umwandlungssatz bestimmen? Es entstehen Rentenlöcher, weil das angesparte Altersguthaben nicht ausreicht, um die Renten bis ans Lebensende zu decken. Dafür aufkommen müssen die aktiven Beitragszahler, also die Arbeitgeber und die Versicherten Gerade in kleinen Firmen mit einer eigenen Pensionskasse wird das direkt und sehr schmerzlich spürbar sein. Wenige Beitragszahlende müssen für verhältnismässig viele Bezüger aufkommen.

Die Folge sind deutliche Beitragserhöhungen. Jedem einzelnen bleibt dann weniger in der monatlichen Lohntüte. Zu verantworten hätten dies Gewerkschaften wie die UNIA, welche immer vorgeben für die Arbeitnehmenden einzustehen. Die Ablehnung ist scheinheillig. Den Lohnklau begehen die Gewerkschaften aus einem Grund: Sie wollen das bewährte schweizerische 3-Säulen-System schwächen. Das darf nicht passieren! Deshalb: JA zum fairen Umwandlungssatz am 7. März

Lesenswertes Interview zum Thema "Es geht nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau", in: NZZ, 19.01.2020

Bundesräte für Anpassung des Umwandlungssatzes

Die beiden Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter haben letzte Woche klar Position für die Anpassung des Umwandlungssatzes bezogen. Mit gutem Grund, wie eine Zusammenfassung ihrer Argumente zeigt.


Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf machte an der Delegiertenversammlung der BDP unmissverständlich klar: „Wenn wir den Umwandlungssatz nicht anpassen, bringen wir Einnahmen und Ausgaben der Pensionskassen aus dem Gleichgewicht und gefährden die Sicherheit der Altersrenten und der Stabilität der Altersvorsorge.“ Sozialminister Didier Burkhalter mahnte an der Delegiertenversammlung der FDP Zürich ebenfalls: „Wenn wir eine echte „soziale Sicherheit“ wollen, müssen wir handeln, sonst rutschen wir nach und nach von der Sicherheit in die Unsicherheit.“

Bundesrat Didier Burkhalter entgegnete zuerst das Argument der Gegner, wonach die BVG-Revision von 2003 ausreichend gewesen sei, um das finanzielle Gleichgewicht der 2. Säule zu sichern. Er machte klar, dass die Zunahme der Lebenserwartung auch damals immer noch unterschätzt wurde. Hinzu kommt ein Aspekt, der häufig übersehen werde: zusätzliche Jahre, in denen allfällige Hinterbliebene Anrecht auf eine Rente haben. "Es ist ein Akt der Verantwortung, aus diesen neuen Erkenntnissen die notwendigen Schlüsse zu ziehen und nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken", hielt Burkhalter fest.

Auch mit dem Vorwurf des angeblichen Rentenklaus räumte Didier Burkhalter auf. "Es muss klipp und klar festgehalten werden, dass laufende Renten von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind." Für die Berechnung der Renten ist der Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung massgebend. Danach ist die Höhe der Rente bis zum Lebensende garantiert.

Den Pensionskassen kommt in der Diskussion über die Anpassung des Umwandlungssatzes laut Burkhalter ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Diese könnten die längere Rentenbezugsdauer nur noch finanzieren, wenn sie auf den Kapitalmärkten langfristig einen Ertrag von rund 5 Prozent pro Jahr erwirtschafteten. Das sei mit sicheren oder wenigstens risikoarmen Anlagen schon lange nicht mehr möglich. Wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird, würden die Pensionskassen in die Spekulation mit dem Alterskapital der Versicherten getrieben. Es ginge laut Burkhalter also darum zu entscheiden: Entweder Sicherheit oder Casino. Sollte sich später herausstellen, dass sich der Finanzmarkt entgegen den Erwartungen besser entwickle und höhere Gewinne ermögliche, könne auch mehr verteilt werden, denn das Geld gehöre ja nicht den Verwaltern der Pensionskassen, sondern den Versicherten. Der Mindest-Umwandlungssatz sei – wie es der Name ja sage – eine Mindest-Vorschrift, also eine Abgrenzung gegen unten. Eine Vorsorgeeinrichtung könne zwar keinen tieferen, aber jederzeit einen höheren Umwandlungssatz anwenden, wenn sie dazu in der Lage sei. Die Verantwortung läge beim Stiftungsrat, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich stark vertreten seien.