Dienstag, 19. Januar 2010

Bundesräte für Anpassung des Umwandlungssatzes

Die beiden Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter haben letzte Woche klar Position für die Anpassung des Umwandlungssatzes bezogen. Mit gutem Grund, wie eine Zusammenfassung ihrer Argumente zeigt.


Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf machte an der Delegiertenversammlung der BDP unmissverständlich klar: „Wenn wir den Umwandlungssatz nicht anpassen, bringen wir Einnahmen und Ausgaben der Pensionskassen aus dem Gleichgewicht und gefährden die Sicherheit der Altersrenten und der Stabilität der Altersvorsorge.“ Sozialminister Didier Burkhalter mahnte an der Delegiertenversammlung der FDP Zürich ebenfalls: „Wenn wir eine echte „soziale Sicherheit“ wollen, müssen wir handeln, sonst rutschen wir nach und nach von der Sicherheit in die Unsicherheit.“

Bundesrat Didier Burkhalter entgegnete zuerst das Argument der Gegner, wonach die BVG-Revision von 2003 ausreichend gewesen sei, um das finanzielle Gleichgewicht der 2. Säule zu sichern. Er machte klar, dass die Zunahme der Lebenserwartung auch damals immer noch unterschätzt wurde. Hinzu kommt ein Aspekt, der häufig übersehen werde: zusätzliche Jahre, in denen allfällige Hinterbliebene Anrecht auf eine Rente haben. "Es ist ein Akt der Verantwortung, aus diesen neuen Erkenntnissen die notwendigen Schlüsse zu ziehen und nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken", hielt Burkhalter fest.

Auch mit dem Vorwurf des angeblichen Rentenklaus räumte Didier Burkhalter auf. "Es muss klipp und klar festgehalten werden, dass laufende Renten von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind." Für die Berechnung der Renten ist der Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung massgebend. Danach ist die Höhe der Rente bis zum Lebensende garantiert.

Den Pensionskassen kommt in der Diskussion über die Anpassung des Umwandlungssatzes laut Burkhalter ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Diese könnten die längere Rentenbezugsdauer nur noch finanzieren, wenn sie auf den Kapitalmärkten langfristig einen Ertrag von rund 5 Prozent pro Jahr erwirtschafteten. Das sei mit sicheren oder wenigstens risikoarmen Anlagen schon lange nicht mehr möglich. Wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird, würden die Pensionskassen in die Spekulation mit dem Alterskapital der Versicherten getrieben. Es ginge laut Burkhalter also darum zu entscheiden: Entweder Sicherheit oder Casino. Sollte sich später herausstellen, dass sich der Finanzmarkt entgegen den Erwartungen besser entwickle und höhere Gewinne ermögliche, könne auch mehr verteilt werden, denn das Geld gehöre ja nicht den Verwaltern der Pensionskassen, sondern den Versicherten. Der Mindest-Umwandlungssatz sei – wie es der Name ja sage – eine Mindest-Vorschrift, also eine Abgrenzung gegen unten. Eine Vorsorgeeinrichtung könne zwar keinen tieferen, aber jederzeit einen höheren Umwandlungssatz anwenden, wenn sie dazu in der Lage sei. Die Verantwortung läge beim Stiftungsrat, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich stark vertreten seien.