Die Stimmberechtigten entscheiden am 7. März über die Anpassung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6,4% in der 2. Säule unserer Altersvorsorge, um die Renten zu sichern. Der BVG-Umwandlungssatz rechnet Sparguthaben in jährliche Rententranchen um. Die Anpassung auf 6.4% ist absolut gerechtfertigt und dringend. Der Umwandlungssatz ist hauptsächlich von der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Pensionierung und von der Renditeerwartung auf dem Restkapital während des Rentenbezugs abhängig.
Dynamik der Lebenserwartung
Als 1985 die obligatorische 2. Säule eingeführt wurde, lebten 65-jährige Männer durchschnittlich bis zu ihrem 81. Lebensjahr. Heutzutage - um das Jahr 2008- erfreuen sie sich einer durchschnittlichen Le-benserwartung von 85 Jahren. Auch die Lebenserwartung der Frauen ist gestiegen. Sie werden heute durchschnittlich 87 Jahre alt. Dieser Prozess ist dynamisch, was bedeutet, dass sich die längere Lebenserwartung der Senioren positiv weiter entwickeln wird.
Eine Frage der Gerechtigkeit
Die Anpassung des Umwandlungssatzes an die demografische Realität ist eine Frage der sozialen Ge-rechtigkeit. Tatsächlich sollte die gute Gesundheit der Rentner von Morgen nicht die finanzielle Umvertei-lung zwischen den Generationen in der zweiten Säule herbeiführen. Das wäre systemwidrig und würde die jüngeren Generationen schwer belasten. Wir zählen bereits auf die Erwerbstätigen, um die AHV zu finanzieren. Die demografische Entwicklung führt jedoch dazu, dass die Anzahl an Erwerbstätigen, welche die Renten der AHV finanziert, immer weiter sinkt. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, keine Umverteilungseffekte zwischen den Generationen in der zweiten Säule zu reproduzieren. Die Erwerbstätigen müssen sicher sein, dass ihnen ihre Ersparnisse vollumfänglich zur Verfügung stehen, sobald sie in Rente gehen. Sie sollen nicht noch mehr für ihre künf-tigen Renten bezahlen müssen.
Ein letztes Bild :
Niemand würde akzeptieren, wenn eines Tages keine Renten mehr ausbezahlt werden, weil das Kapital aufgebraucht ist. Dennoch möchten einige nicht daran denken, dass langfristig keine Renten ausbezahlt werden können, die nur teilweise finanziert sind. Sehen sie den Kuchen des Alterskapital, der 1985 in 15 Teile geteilt wurde, was der durchschnittlichen Lebenserwartung nach der Pensionierung entsprach. Heute sind es bereits 19 Kuchenstücke für die Männer und 22 für die Frauen. Bereits 2020 liegt die Lebenserwartung der Männer nach der Pensionie-rung bei 20 Jahren, bei den Frauen bei 23 Jahren. Der Kuchen könnte uns bis zum Schluss ernähren, aber die Kuchenstücke müssten etwas kleiner geschnitten werden.
*Auszug aus der Rede von NR Thérèse Meyer-Kaelin, CVP, anlässlich der Pressekonferenz des überparteilichen Komitees vom 15.12.2009. Die ganze Rede und alle weiteren Informationen finden sich auf http://www.faire-renten.ch/